EnergieConcept 4

Energieausweis

Ein Ausweis über die Energieeffizienz Ihres Hauses

PDF Energieausweis - Quelle: dena/BMVBS

Der Energiepass hilft, den Energiebedarf eines Gebäudes anschaulich zu machen, ähnlich wie schon bei den Energieeffizienz-Klassen von Haushaltsgeräten.
Kauf- und Mietinteressenten von Immobilien der Baujahre bis 1965 können ab 1. Juli 2008, bei neueren Wohngebäuden ab 1. Januar 2009 die Vorlage eines Energieausweises verlangen.

Sind Sie bereits im Besitz eines Energiepasses der Region Hannover, eines Wärmebedarfsausweises nach Wärmeschutzverordnung 1995 oder eines Energiebedarfsausweises nach EnEV 2002/2004, so sind diese ebenfalls zehn Jahre ab Ausstellung zur Vorlage gültig.
Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Ausweispflicht.

Ein Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs ist das Ergebnis der Auswertung umfangreicher Daten und liefert Kennzahlen zur Bewertung der wärmetechnischen Qualität Ihres Hauses.

Wenn Sie energiesparende Maßnahmen vorhaben, empfehlen wir Ihnen, zur optimalen Umsetzung im Vorfeld eine Energieberatung durchführen zu lassen.

Die Ausstellung dieses Energieausweises beinhaltet:

Die Kosten des Energieausweises richten sich danach, wie komplex das Gebäude ist und wie detailliert die erforderlichen Daten aufgenommen werden. Dabei spielt auch die Qualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Bauunterlagen eine wichtige Rolle.

Die Bewertung von Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich aufwändiger als die von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Alternativ lässt die novellierte Energieeinsparverordnung auch die Ausweisung eines Kennwertes auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs zu. Hierzu ist keine Berechnung des Gebäudes erforderlich. Die Erfüllung der Vorlagepflicht ist somit zu wesentlich niedrigeren Kosten gegeben. Um sinnvolle, objektbezogene Modernisierungsempfehlungen aussprechen zu können, sind allerdings Informationen zur Dämmqualität und zur heizungstechnischen Ausstattung bzw. eine Gebäudebegehung Voraussetzung.

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